Bekanntmachung

Reinigung der Regenwassereinläufe
im öffentlichen Straßen-/Kanalbereich


Die Arbeiten beinhalten die Leerung der Fangkörbe und ggf. das Freispülen der Anschlussleitung in den Kanal den Kanalschächten. Fahrzeuge sollen bitte auf öffentlichen Parkplätzen nicht auf oder über Regenwassereinläufen geparkt oder abgestellt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Fahrzeuge auf den entsprechenden privaten Stellplätzen auf den Grundstücken abzustellen und die Regenwassereinläufe und Kanalschächte im öffentlichen Straßenbereich frei
zugänglich zu halten, damit die Reinigungs- und Spülfahrzeuge der ausführenden Firma die notwendigen Reinigungsarbeiten an den Regenwassereinläufen ohne Behinderungen durch Falschparker ausführen können.