Wappen mit Schriftzug Ordnungen

Benutzungsordnung Bücherei

Benutzungsordnung der Gemeindebücherei

Stand: 6.1.2023

§ 1 Allgemeines

1.1 Die Gemeindebücherei Erzhausen ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung der kulturellen Daseinsvorsorge der Gemeinde Erzhausen. Sie dient der allgemeinen Bildung, Ausbildung und Fortbildung sowie der Information und Freizeitgestaltung.
1.2 Die Benutzung der Gemeindebücherei mit ihren Angeboten und die Entleihung der Medien sind grundsätzlich kostenlos. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisentgelte u.a. werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
1.3 Die Öffnungszeiten werden von der Verwaltung der Gemeinde Erzhausen festgesetzt. Sie werden durch Aushang in der Bibliothek und in der Presse bekannt gegeben.

§ 2 Anmeldung

2.1 Für die Benutzung der Bibliothek ist eine persönliche Anmeldung und die Ausstellung eines Bibliotheksausweises erforderlich. Kindergärten, Schulen und ähnliche Einrichtungen erhalten einen Bibliotheksausweis, wenn das von einer oder einem Vertretungsberechtigten unterschriebene Anmeldeformular vorliegt.

Der Nutzer erhält einen Bibliotheksausweis, der Eigentum der Gemeindebücherei bleibt. Der Bibliotheksausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

2.2 Nutzer der Gemeindebücherei kann jeder ab 6 Jahren werden.

2.3 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zusätzlich eine schriftliche Haftungserklärung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer gesetzlichen Vertretung. Damit erklären diese ihr Einverständnis, dass ihr Kind die Gemeindebücherei und ihre Angebote nutzt und sie verpflichten sich für entstehende Entgelte und Schadensfälle zu haften.

2.4 Der Nutzer ist verpflichtet, der Bibliothek Änderungen des Namens oder der Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse mitzuteilen.

2.5 Der Verlust des Bibliotheksausweises ist der Gemeindebücherei zur Vermeidung missbräuchlicher Nutzung umgehend anzuzeigen. Für den Missbrauch verlorener Bibliotheksausweise haftet der Nutzer.

2.6 Mit Betreten der Gemeindebücherei erkennt der Nutzer die Benutzungsordnung und die Hausordnung an. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular wird die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung folgender personenbezogener Daten gegeben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert und dienen ausschließlich internen Zwecken. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt. Alle Daten werden drei Jahre nach der letzten Medienausleihe gelöscht, sofern Medien– und Entgeltkonto ausgeglichen sind.

§ 3 Ausleihe. Rückgabe. Fristverlängerung. Reservierung

3.1 Grundlage für alle Buchungsvorgänge ist der gültige Bibliotheksausweis.
3.2 Medien werden gemäß der festgesetzten Leihfrist (s. Aushang + Ausleihquittung) ausgeliehen.
3.2.1 Besonders gekennzeichnete Medien werden nicht entliehen (z. B. Präsenzbestand, Ausstellungsexemplare).
3.3 Die entliehenen Medien sind der Bibliothek unaufgefordert und fristgerecht zurückzugeben.
3.4 Die Leihfristen aller entleihbaren Medien können vor Ablauf der Frist zweimal verlängert werden, wenn keine Reservierung vorliegt. Die Leihfristen für Spiegel-Bestseller können nicht verlängert werden.
3.5 Die Medien aus dem Bereich Spiegelbestseller können nicht reserviert werden.
3.6 Alle DVDs und CDs dürfen nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
3.7 Die Bibliothek ist berechtigt, die Anzahl der entleihbaren Medien pro Nutzer zu begrenzen.
3.8 Die Verlängerung der Leihfrist ist auch folgendermaßen möglich:

  • telefonisch (06150 135 916) und kann auch außerhalb der Öffnungszeiten durch Mitteilung auf den Anrufbeantworter vorgenommen werden.
  • per E-Mail (buecherei@erzhausen.de)
  • per WebOpac im eigenen Leserkonto.

3.9 Ferienausleihe: Es besteht bei Ferienbeginn die Möglichkeit, Medien mit verlängerter Rückgabefrist zu entleihen.

3.10 Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit einzufordern.

3.11 Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 4 Behandlung von Bibliothekseigentum

4.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Einrichtung, die elektronischen und sonstigen Geräte sowie die Medien der Gemeindebücherei sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Beschädigung und sonstigen Veränderungen zu bewahren.
4.2 Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei der Ausgabe vom ordnungsgemäßen Zustand der Medien zu überzeugen und etwa vorhandene Schäden anzuzeigen.
4.3 Die Beschädigung und der Verlust entliehener Medien ist der Gemeindebücherei unverzüglich zu melden.
4.4 Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
4.5 Für jede irreparable Beschädigung oder jeden Verlust von Medien ist der Nutzer schadensersatzpflichtig. Der Ersatz ist grundsätzlich in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zzgl. Kosten für evtl. Folierung zu leisten.
4.6 Die Wiederbeschaffung verlorener Medien obliegt dem Nutzer.

§ 5 Entgelte und Einziehung

5.1 Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt zu entrichten.
5.2 Wer seine Medien nicht zurückbringt und/oder die Entgelte nicht bezahlt, wird von der Ausleihe ausgeschlossen, bis das Medienkonto ausgeglichen ist.
5.3 Die Bibliothek ist nicht verpflichtet, schriftlich auf die Leihfristüberschreitung hinzuweisen.

§ 6 Hausordnung

6.1 Das Hausrecht obliegt der Bibliotheksleitung und kann an das Bibliothekspersonal übertragen werden. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
6.2 Jeder Nutzer hat sich in den Räumen der Gemeindebücherei so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört werden.
6.3 Jeder Nutzer ist verpflichtet, Taschen und Rucksäcke in den Schließfächern einzuschließen.
6.4 Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung eines Schließfachschlüssels ist Ersatz für Schlüssel und Schloss zu leisten. Die Gemeindebücherei übernimmt keine Haftung für den Verlust des Schließfachinhaltes.
6.5 Rauchen und Essen sind in der Bibliothek nicht gestattet. Tiere dürfen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden.
6.6 Plakate und sonstige Informationsmaterialien dürfen in den Bibliotheksräumen nur durch das Personal der Bibliothek aufgehängt oder verteilt werden.

§ 7 Ausschluss von der Benutzung

7.1 Wer wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstößt, wird von der Nutzung der Gemeindebücherei auf Zeit oder bei besonders schweren Verstößen auf Dauer ausgeschlossen.
7.2 Alle Verpflichtungen des Nutzers die aufgrund dieser Benutzungsordnung entstanden sind, bleiben auch nach einem Ausschluss bestehen.

§ 8 Haftungsausschluss

8.1 Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von Medien und Programmen an Dateien, Datenträgern und Hardware des Nutzers entstehen.

8.2 Die Bibliothek haftet nicht für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände des Nutzers in den Bibliotheksräumen.

§ 9 Inkrafttreten

9.1 Die Benutzung- und Entgeltordnungsordnung treten nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
9.2 Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Benutzungsordnung vom 1.April 2018
außer Kraft.

 

Entgeltordnung der Gemeindebücherei Erzhausen


Jahresgebühr Bibliotheksausweis

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                      kostenlos

Erwachsene ab 18 Jahre                                       10,00 € pro Jahr (12 Monate)

Schüler über 18 Jahre (mit Nachweis),                   5,00 € pro Jahr (12 Monate)
Arbeitslose, Bundesfreiwilligendienstleistende,
Rentner, Schwerbehinderte, Studenten,
Wehrdienstleistende                                            

Bezieher von Leistungen nach SGB II und              5,00 € pro Jahr (12 Monate)
SGB XII (Nachweis durch Bescheid oder
Sozialcard)                             

 

Sonstige Gebühren

Ausleihe von Medien                                             kostenlos

Ausstellen eines Ausweises für Kinder und
Jugendliche bis 18 Jahren                                     1,00 €

Ersatzausweis                                                        2,50 €

Ersatz von Medien / Boxen / Etiketten / Hüllen        Höhe des Wiederbeschaffungswertes
+ 3,00 € Bearbeitungsgebühr

Versäumnisentgelte pro angefangene Woche und Medium

Erwachsene 1. Mahnung                             0,50 € pro Medium pro angefangene
                                                                      Woche ab Rückgabetermin zusätzlich zu den Gebühren der

1. Mahnung + 1,50 € pro Medium pro angefangene Woche ab Rückgabetermin + Porto

Kinder unter 14 Jahren zahlen erst ab der 2. Leihfristüberschreitung ab Rückgabetermin

0,50 € pro Medium pro angefangener Woche ab Rückgabetermin

Schließfächer
(Beschädigung oder Verlust des                   40,00 €
Schlüssels oder des Schlosses)



Öffnungszeiten

Montag                 von 15.00 - 18.30 Uhr
Dienstag               von 15.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch               von 15.00 - 18.30 Uhr
Donnerstag           von 10.00 - 12.00 Uhr

 

Leihfristen, Fristverlängerungen und Vormerkungen

Bücher, Tonträger, DVDs und Blu-rays         4 Wochen  
Diese kann nach Ablauf einmal um  2 Wochen verlängert werden, wenn  das Medium nicht von anderer Seite verlangt wird.
Zeitschriften                                               2 Wochen

Eine Verlängerung der Ausleihfrist (vor Ablauf der Frist) außerhalb der Öffnungszeiten sowie Vormerkungen sind möglich:


Zahlweise

Entgelte sind in der Bücherei in bar zu entrichten.

Erzhausen, 06.01.2023

Für den Gemeindevorstand
Dr. Andreas Heidenreich, 1.Beigeordneter

Ansprechpartner

Keine Ergebnisse gefunden.