Schiedsamt
Schiedsmann Herr Jürgen Heinz |
06150 - 97 67 - 34 |
Stv. Schiedsmann Herr Heinz Schwertner
|
06150 - 82 36 7 |
Sprechzeiten
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Allgemeines über das Schiedsamt
Das Motto der Schiedspersonen lautet stets: "Schlichten statt Richten".
So spart ein Schlichtungsversuch Zeit, Nerven und ist kostengünstig. In bestimmten Privatklagedelikten ist ein Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet. So ist zum Beispiel bei
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
erst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt notwendig, bevor die Sache vor das Gericht gebracht werden kann. Gleiches gilt auch für Zivilstreitigkeiten zum Beispiel auf dem Gebiet des Nachbarrechtes.
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