Fachbereich 2 - Finanzen - Finanz- und SteuerverwaltungFinanzverwaltung
In der Finanzverwaltung werden sämtliche Tätigkeiten, die sich auf die Finanzen der Gemeinde auswirken, bearbeitet. Im Einzelnen hat die Finanzverwaltung folgende Aufgaben:
- Haushalts- und Finanzplanung
- Budgetierung
- Überwachung, Steuerung und Sicherstellung des Haushalts- und Budgetvollzugs
- Projektleitung bei der Umstellung auf die Doppik
- Verwaltung des Vermögens und der Schulden, Kreditwesen
- Kommunaler Finanzausgleich
- Aufgaben der Kommune als Steuerschuldnerin (Umsatzsteuer, Gewerbesteuerumlage etc.)
- Bearbeitung der Umsatzsteuererklärungen
- Finanzbuchhaltung
- Anlagenbuchhaltung
- Erstellen von Finanzberichten und Finanzstatistiken
- Jahresabschluss
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Abwicklung des gesamten gemeindlichen Zahlungsverkehrs
- Prüfung der Belege
- Wirtschaftliche Verwaltung der Kassenmittel
- Verwahrungen
- Mitwirkung bei Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen
- Zwangsweise Beitreibung öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Geldforderungen
Ziele
Wirtschaftliche Haushaltsführung zum Zwecke der Herbeiführung eines ausgeglichenen Haushalts und Sicherstellung einer ordnungs- und fristgerechten Rechnungslegung. Zeitnahe Realisierung der Einnahmen und Ausgaben
Zielgruppe
Bürgerinnen und Bürger, externe Behörden und Ämter (Vollstreckungsbehörde, Kommunalaufsicht etc.), politische Entscheidungsträger / Gremien der Gemeinde
Steuerverwaltung
Der größte Aufgabenbereich der Steuerverwaltung besteht in der Erhebung der laufenden Steuern, Gebühren und Beiträge. Zahlreiche Vorsprachen bei der Steuerverwaltung liegen auch in der An-, Um- oder Abmeldung von Mülltonnen begründet, die in der Verbindung mit dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) bearbeitet werden. Der Einzug der Müllgebühren obliegt dem ZAW.
Zusammenfassend gehört zur Sachbearbeitung der Steuerverwaltung:
- Berechnung und Festsetzung der Gemeindesteuern
- Grundsteuer A und B (zuständig Herr Steinmetz)
- Gewerbesteuer (zuständig Herr Frese)
- Hundesteuer (zuständig Herr Steinmetz)
- Spielapparatesteuer (zuständig Herr Frese)
- Abwassergebühren wie Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil unter Berücksichtigung der versiegelten Grundstücksflächen (zuständig Herr Steinmetz und Frau Pfaff)
- Abfallbeseitigung (zuständig Herr Steinmetz und Frau Pfaff)
- An-, Um- und Abmeldung von Mülltonnen (zuständig Herr Steinmetz und Frau Pfaff)
Kontakt:
Ansprechpartner |
06150 - 97 67 - Durchwahl |
Finanzverwaltung Fax -75 |
Herr Frese |
-25 |
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Herr Steinmetz |
-26 |
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Frau Pfaff |
-28 |
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Frau Schöne-Hilgert |
-27 |
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Frau Öksüz |
-16 |
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